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   VG Schleswig, 18.03.2008 - 3 B 34/08   

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https://dejure.org/2008,24887
VG Schleswig, 18.03.2008 - 3 B 34/08 (https://dejure.org/2008,24887)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18.03.2008 - 3 B 34/08 (https://dejure.org/2008,24887)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18. März 2008 - 3 B 34/08 (https://dejure.org/2008,24887)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Trennung der Begründung für eine Ordnungsverfügung von der Begründung deren Sofortvollzuges; Rauchverbot für Ein-Raum-Gaststätten als Berufsausübungsregelung; Interessenabwägung im Rahmen eines Antrags nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kneipen-Qualm in Schleswig-Holstein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schleswig-Holstein: Flensburger Kneipenwirtin muss vorerst kein "Rauchen verboten"-Schild aufhängen - Wirtin geht erfolgreich gegen Zwangsgeld vor - Schild ungeeignet

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus VG Schleswig, 18.03.2008 - 3 B 34/08
    Derartige Regelungen werden grundsätzlich, sofern sie im Übrigen verhältnismäßig sind, bereits durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls legitimiert (BVerfGE 111, 10, 32) [BVerfG 04.11.2003 - 1 BvR 636/02].
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus VG Schleswig, 18.03.2008 - 3 B 34/08
    Allein die Möglichkeit, dass eine gesetzliche Maßnahme im Einzelfall zur Existenzgefährdung oder sogar zur Existenzvernichtung führen kann, rechtfertigt es zwar noch nicht, unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit ihre Verfassungsmäßigkeit in Frage zu stellen (BVerfGE 70, 1, 30).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79

    Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe

    Auszug aus VG Schleswig, 18.03.2008 - 3 B 34/08
    Eine derartige Regelung kann aber im Hinblick auf die unterschiedliche Situation Betroffener - in diesem Fall Betreiber großer und Betreiber von Ein-Raum-Gaststätten - mit Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sein, falls Ungleichheiten außer Acht gelassen werden, die typischerweise innerhalb eines Berufs bestehen und deshalb ein Teil der Berufsgruppe ohne unzureichenden Grund unverhältnismäßig belastet wird (vgl. BVerfGE 59, 336, 356).
  • VG Oldenburg, 28.03.2008 - 12 B 438/08

    Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz (Ausnahme für Gaststätten)

    Eine andere Einschätzung rechtfertigt sich auch nicht unter Berücksichtigung der vom Antragsteller angeführten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (Beschluss vom 18.März 2008 - 3 B 34/08 - V.n.b.).
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